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Checkport eröffnet das erste Call Center für Covid-19-reiseinformationen in der Schweiz

Ab dem 15. Dezember bietet die Swissport-Tochter Checkport Schweiz AG telefonische Auskünfte für Reisende zu den geltenden Covid-19-Einreisebestimmungen in Transit- und Zielländern an. Speziell ausgebildete Fachexperten, welche die immer wieder wechselnden Reisebestimmungen überprüfen, beraten die Anrufer über die kostenpflichtige Nummer 0900 734 736 täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Checkport betreibt ab 15. Dezember ein Call Center, welches Reisende in der Schweiz zu den geltenden Covid19-Einreisebedingungen in Transit- und Zielländer in deutscher, französischer und englischer Sprache berät. Die Beratung wird über die kostenpflichtige Business-Nummer der Swisscom 0900 734 736 oder 0900 REISEN in der Schweiz zu 2.50 Franken pro Minute täglich, inklusive Feiertage, von 08 :00 bis 18 :00 Uhr angeboten. Aus Datenschutzgründen werden weder die Anrufe aufgezeichnet, noch die persönlichen Daten gespeichert.

Die erteilten Auskünfte basieren auf den Angaben der Reisenden sowie der verfügbaren Informationen der einzelnen Staaten, Fluggesellschaften sowie von Checkport Schweiz AG. Diese entsprechen dem Wissensstand zum Zeitpunkt des Anrufes. Covid-19-Reisebedingungen können jedoch jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, deshalb wird eine nochmalige Rückversicherung 12 Stunden vor der Abreise empfohlen.

Die Berater der Hotline sind speziell für diese Aufgabe geschult. Sie überprüfen die Reisebestimmungen im Auftrag von Fluggesellschaften, die aus der Schweiz Destinationen in aller Welt anfliegen.

In der Schweiz bestand bisher keine Hotline für Reisende, die umfassende Auskünfte über die aktuell gültigen Covid-19-Einreisebestimmungen suchten. Sie mussten sich ihre Informationen bei Botschaften, auf der Website des Bundes, von Fluggesellschaften, etc. zusammensuchen. Dies führte immer wieder zu Problemen, da sich Reisende nicht ausreichend informierten. So konnten von März bis November 2020 rund 5,000 Passagiere aufgrund der Nichterfüllung von Covid-19-Einreisebestimmungen ihre Reise am Flughafen Zürich nicht antreten.