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Staplerkurse Swissport Basel

Um die Arbeit mit einem Stapler oder Gabelstapler auszuführen, braucht man eine spezielle Ausbildung, diese verlangt spezifische Kenntnisse, Können und Verantwortungsbewusstsein. Sie dienen im Betrieb für den Transport von Waren und Güter in den verschiedensten Branchen. Der Umgang mit Lasten in Zusammenhang mit sich bewegenden Fahrzeugen stellt immer ein Unfallrisiko dar.

Das Bedienen von diesen Geräten gilt in der Schweiz als «Arbeit mit besonderen Gefahren». Gemäss der «Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art.8)» darf der Arbeitgeber solche Arbeiten, nur Arbeitnehmer übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

Unsere Ausbildungsstätte bildet die Teilnehmer gezielt nach EKAS 6518 (SUVA) aus und halten damit die Vorschriften bezüglich Arbeiten mit besonderen Gefahren sowie über Transport und Lagerung der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) ein.

 

KATEGORIE R (SUVA auditierte Ausbildung)

Flurförderzeuge gehören zu den Arbeitsmitteln mit besonderen Gefahren und somit zur Kategorie R:

  • Wenn sie mit Fahrersitz oder Fahrerstand ausgerüstet sind und Lasten über Kopf heben können
  • Wenn der Bediener mit dem Bedienstand in grosser Höhe fährt (Höhe über 5 Meter)

 

KATEGORIE S

Zur Kategorie S gehören motorisch betriebene Flurförderzeuge ohne Fahrersitz (Mitgängergeräte, Flurförderzeuge mit Fahrerstand oder Standplattform) und Flurförderzeuge, welche nur für den horizontalen Materialumschlag gebaut sind. Diese gelten als Arbeitsmittel ohne besondere Gefahren. Eine Ausbildung ist gesetzlich nicht gefordert. Bediener müssen aber vor der ersten Bedienung eines Geräts eine dokumentierte Instruktion von einer dafür geeigneten Person erhalten.

 

KURSDAUER

  • Erstausbildung OHNE Erfahrung / R1 & R2 – 4 Tage
  • Erstausbildung MIT Erfahrung / R1 & R2 – 2 Tage
  • Wiederholungskurs / R1 & R2 – 1 Tag
  • Upgrade mit Betriebsinterner oder ausländischer Ausbildung / R1 & R2 – 1 Tag
  • Erstausbildung / S1 bis S3 auf Anfrage